Ihre Nachlassspende: Ein starkes Zeichen über das eigene Leben hinaus
Die Überlegung, was nach dem eigenen Leben bleibt, ist ein zutiefst persönlicher und oft auch herausfordernder Gedanke. Wer sich wünscht, dass die Werte, die im Leben wichtig waren, auch in Zukunft Bestand haben, kann mit einer Nachlassspende ein Zeichen setzen.

Wofür Ihre Nachlassspende bei der Berliner Tafel konkret eingesetzt wird
Wenn Sie die Berliner Tafel in Ihrem Testament bedenken, unterstützen Sie damit die Rettung von Lebensmitteln und deren Verteilung an armutsbetroffene Menschen.
Ein unabhängiges Fundament für die Zukunft
Seit unserer Gründung im Jahr 1993 verzichten wir bewusst auf staatliche Fördergelder – einerseits, um die Zuwendungen für andere soziale Einrichtungen in der Stadt nicht zu schmälern, und andererseits, um in unserer Arbeit unabhängig zu bleiben. Um diese Unabhängigkeit langfristig aufrechtzuerhalten, sind wir auf finanzielle Unterstützung durch Spenden angewiesen. Eine Nachlassspende kann uns dabei helfen.


Hilfe für soziale Einrichtungen und armutsbetroffene Menschen
Wenn Sie sich für eine Testamentsspende entscheiden, fließt Ihr Vermögen in unsere Logistik und Verwaltung. Jeden Monat retten wir 830 Tonnen Lebensmittel und verteilen diese an 400 soziale Einrichtungen und 48 LAIB und SEELE-Ausgabestellen, in denen armutsbetroffene Familien Lebensmittel für zu Hause erhalten. Mit Ihrem Beitrag helfen Sie uns dabei, diese Arbeit fortzuführen.
Es ist auch möglich, die Berliner Tafel Stiftung mit einer Nachlasspende zu bedenken. Ihre Spende fließt dann in den unantastbaren Kapitalstock und hilft durch die Erträge zukünftigen Generationen. Wenn Sie Fragen zu einer Spende an die Stiftung haben, kontaktieren Sie uns gern.
Wie Sie mit einer Nachlassspende helfen können
Wenn Sie die Berliner Tafel e.V. in Ihrem Testament bedenken möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Hierbei wird grundsätzlich zwischen Erbe und Vermächtnis unterschieden:
1. Das Vermächtnis
Ein Vermächtnis ist eine gezielte Form der Testamentsspende. Wenn Sie eine Organisation mit Geld, Wertpapieren, Immobilien oder Sachwerten bedenken möchten, ist dies ein Vermächtnis. Hierbei setzen Sie uns nicht als Erben ein; vielmehr sind Ihre eigentlichen Erben gesetzlich verpflichtet, das von Ihnen festgelegte Vermächtnis an die Organisation herauszugeben.
2. Die Erbeinsetzung
Sie können eine Person oder eine Organisation auch als Erben einsetzen. Bei dieser Form der Nachlassspende wird der Verein Rechtsnachfolger Ihres Vermögens, erbt alle Nachlasswerte und haftet auch für eventuelle Verbindlichkeiten.
3. Formen des Testaments
Es gibt verschiedene Wege, Ihren Willen festzuhalten. Bei einem handschriftlichen Testament muss der gesamte Text zwingend eigenhändig von Ihnen geschrieben sein – nicht mit dem Computer! – und Ort, Datum sowie Ihre Unterschrift (Vor- und Zuname) enthalten. Bei einem notariellen Testament berät Sie ein Notar vor der Beurkundung über den Inhalt und die die rechtlichen Folgen und gibt das Dokument auf Wunsch in die amtliche Verwahrung. Ehepaare können zudem ein handschriftliches Testament als gemeinschaftliches Testament aufsetzen.
Unser Testamentratgeber
Wir haben uns aktiv mit den Fragen zu Testamenten und Erbschaften beschäftigt und wissen, dass es Menschen gibt, die die Berliner Tafel gerne in ihrem Nachlass bedenken möchten, hierzu aber noch viele Fragen haben. Deshalb haben wir einen Testamentratgeber zusammengestellt. Wenn Sie daran Interesse haben, können Sie uns gerne Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Adresse zukommen lassen, dann schicken wir Ihnen den Ratgeber per Post zu.
Wenn Sie Fragen zum Thema Vermächtnis, Erbeinsetzung oder allgemein der Nachlasspende haben, melden Sie sich bei uns.
Nehmen Sie Kontakt auf
Gerne steht Ihnen unser Team für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Angela Schoubye
Häufig gestellte Fragen zur Testamentsspende
Fällt bei einer Nachlassspende an die Berliner Tafel Erbschaftssteuer an?
Nein. Egal, ob Sie sich für eine Einsetzung als Erbe oder für ein Vermächtnis entscheiden: Die Berliner Tafel e.V. ist als gemeinnützige Organisation vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass Ihre Nachlassspende zu 100 Prozent ungeschmälert in unsere Arbeit fließt.
Was ist der gesetzliche Pflichtteil?
Auch wenn Sie mit Ihrem Testament frei über Ihr Vermögen verfügen können, haben Ihr:e Ehepartner:in, Ihre Kinder und Ihre Eltern in Deutschland einen Anspruch auf einen sogenannten Pflichtteil. Dieser stellt eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass dar. Eine Testamentsspende an uns kann aus dem frei verfügbaren Restvermögen erfolgen.
Wie setze ich ein handschriftliches Testament gültig auf?
Damit ein handschriftliches Testament rechtlich bindend ist, muss der gesamte Text eigenhändig von Ihnen selbst geschrieben sein (keine Ausdrucke aus dem Computer). Zudem muss es den Ort, das genaue Datum und Ihre handschriftliche Unterschrift mit Vor- und Zunamen enthalten. Sie können es auf Wunsch beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes hinterlegen, damit es nicht verloren geht.
Kann ich auch die Berliner Tafel Stiftung in meinem Testament bedenken?
Ja, das ist möglich. Wenn Sie die Berliner Tafel Stiftung testamentarisch bedenken, fließt Ihr Erbe in den unantastbaren Kapitalstock und hilft durch die Erträge zukünftigen Generationen. Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich.
